AGB


§1 Geltungsbereich/Vertragsschluss

  1. Alle Lieferungen, Dienstleistungen und Angebote der 3 V GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Bedingungen, soweit nicht die besonderen Vertragsbedingungen eine von diesen Bedingungen abweichende Regelung vorsehen. Unsere Bedingungen gelten auch dann ausschließlich, wenn der Kunde ihnen widerspricht oder sich auf seine Bedingungen bezieht, gleichwohl aber unsere Leistungen entgegen nimmt.
  2. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen und/oder Ergänzungen des mit uns abgeschlossenen Vertrages sowie Nebenabreden jeglicher Art bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.
  3. Die unter Ziffer 2 getroffenen Bestimmungen gelten auch für seitens des Kunden erteilte Zusatzaufträge.

§2 Angebote

Die Angebote der 3 V GmbH erfolgen ausschließlich schriftlich und sind freibleibend. An jedes Angebot halten wir uns für sechs Wochen vom Tage der Erstellung des Angebotes an gerechnet gebunden, es sei denn, es ist abweichendes vereinbart oder wir widerrufen unser Angebot vor dessen Annahme durch den Kunden.

§3 Preise

  1. Alle Preise richten sich nach unseren Listenpreisen in der jeweils gültigen Fassung oder spezielle Angebotspreise.
  2. Sämtliche Preise verstehen sich in EURO zzgl. der jeweils geltenden MWSt. Wir behalten uns vor, unsere Listenpreise mit einer Ankündigungsfrist von zwei Wochen anzupassen.

§4 Mindestauftragswert

Der Mindestauftragswert pro Bestellung beträgt 300,00 EURO netto.

§5 Zahlungsbedingungen

  1. Soweit im Vertrag und/oder Zusatzaufträgen nichts anderes vereinbart ist, wird die Vergütung nach abgenommenen Lieferungen bzw. Dienstleistungen fällig.
  2. Die Zahlung richtet sich nach den im Vertrag vereinbarten individuellen Zahlungsbedingungen. Eine etwaige Skontovereinbarung bezieht sich nicht auf Fracht, Porto, Lagerung, Versicherung, Ladungsträger, Klischee- und Werkzeugkosten und sonstige Nebenleistungen.
  3. Der Kunde kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.
  4. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Eine Zahlung gilt erst als erfolgt, wenn die 3 V GmbH über den Betrag verfügen kann, d.h. wenn der Rechnungsbetrag vollständig auf dem Geschäftskonto wertgestellt ist.

§6 Eigentumsvorbehalt

Die von der 3 V GmbH gelieferten Waren oder Dienstleistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung in ihrem Eigentum. Dies gilt auch, wenn die Ware vom Kunden weiterverarbeitet wurde.

§7 Urheberrechte und Werkzeuge

Der Kunde übernimmt die volle Verantwortung dafür, dass durch die Verwendung der von ihm vorgelegten oder nach seinen Angaben hergestellten Mustern, Druckvorlagen etc. keine Rechte Dritter verletzt werden. Von der 3 V GmbH hergestellte Muster, Skizzen, Entwürfe, Probedrucke und Anprägungen bleiben Eigentum von 3 V. Sie dürfen weder nachgeahmt, noch vervielfältigt, noch Dritten Personen oder Wettbewerbsfirmen zugänglich gemacht werden. Entsprechendes gilt auch in der Angebotsphase. Die Aufbewahrpflicht für Werkzeuge und Klischees bei der 3 V GmbH besteht für 12 Monate seit Auslieferung des letzten mit den Gegenständen gefertigten Auftrages. Gleiche Frist gilt für Kundenmuster. Nach diesem Zeitraum können keine Ansprüche bei einem evtl. späteren Bedarf gestellt werden.

§8 Mengentoleranzen bei Sonderanfertigungen und Abweichungen

Die 3 V GmbH behält sich bei Sonderanfertigungen nachstehende Mehr- oder Minderlieferungen, die ihre Ursache in produktionstechnischen Gegebenheiten haben, vor:


Bis 5.000 Stück 20 %
ab 5.001 Stück bis 10.000 Stück 13 %
ab 10.001 Stück bis 20.000 Stück 10 %
ab 20.001 Stück bis 50.000 Stück 6 %
ab 50.001 Stück bis 100.000 Stück 5 %
ab 100.001 Stück 4 %


Bei Fehlmengen innerhalb dieses Toleranzbereichs besteht kein Anspruch des Kunden auf Nachlieferung. Die Fehlmenge bleibt dann jedoch auch unberechnet. Mehrmengen innerhalb des Toleranzbereichs werden mitgeliefert und in Rechnung gestellt und sind vom Kunden zu bezahlen. Geringfügige Abweichungen in Form, Farbe, Gewicht und Beschaffenheit des Liefergegenstandes einschließlich Klebung und Druck bleiben im Rahmen des Zumutbaren ebenfalls vorbehalten.

§9 Kündigung

Die 3 V GmbH ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen und die Arbeiten einzustellen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:

  1. wesentliche Änderungen in den wirtschaftlichen Verhältnissen des Kunden eintreten, die auch bei Zahlungsverzögerung als eingetreten gelten;
  2. das Ergebnis der Bonitätsprüfung zu der Befürchtung Anlass gibt, dass der Kunde zumindest keine vollständige und/oder rechtzeitige Zahlung leisten wird;
  3. der Kunde seine Zahlungen einstellt, gegen ihn die Zwangsvollstreckung betrieben wird oder gegen ihn ein Insolvenz-, Vergleichs-, Gesamtvollstreckungsverfahren eröffnet worden ist oder
  4. der Kunde wiederholt seine Mitwirkungspflicht nicht erfüllt
In diesen Fällen steht uns die vereinbarte Vergütung für die bisher erbrachten Leistungen in voller Höhe zu. Daneben können wir eine angemessene Entschädigung für die noch nicht erbrachten Arbeiten fordern. Die Geltendmachung eines weiteren Schadensersatzes bleibt unberührt. Wir lassen uns in diesen Fällen das anrechnen, was wir an Aufwendungen ersparen oder zu ersparen böswillig unterlassen.

§10 Gewährleistung

Offensichtliche Mängel sind spätestens eine Woche nach Erhalt der Ware schriftlich gegen über der 3 V GmbH mitzuteilen. Transportschäden sind sofort bei Erhalt der Ware auf dem Frachtbrief zu vermerken. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind der 3 V GmbH unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Im Gewährleistungsfall erfolgt nach Wahl von der 3 V GmbH Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Sollte die Nacherfüllung fehlschlagen, so kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu. Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit die 3 V GmbH oder deren Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig den Schaden verursacht haben. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Lieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Kunde der 3 V GmbH den Mangel nicht rechtzeitig im Sinne der obigen Regelung angezeigt hat.

§11 Haftung

Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften gehaftet wird, in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit und bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch infolge Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder aufgrund sonstiger zwingender gesetzlicher Vorschriften gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast ist damit nicht verbunden. Soweit dem Kunden nach dieser Ziffer Schadensersatzansprüche zustehen, verjähren diese mit Ablauf der für Sachmängelansprüche geltenden Verjährungsfrist von 12 Monaten. Bei der Anwendung zwingender gesetzlicher Vorschriften gelten die dortigen Verjährungsvorschriften.

§12 Gerichtstand und anwendbares Recht

Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist die Klage bei dem Gericht zu erheben, das für den Stammsitz von der 3 V GmbH zuständig ist. Erfüllungsort ist 85551 Kirchheim-Heimstetten. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung. UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.

§13 Sonstige Vereinbarungen

Übertragungen von Rechten und Pflichten des Kunden aus dem mit der 3 V GmbH geschlossenen Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Zustimmung von der 3 V GmbH. Sollte einzelne Bestimmung des Vertrages mit dem Kunden oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.

§14 Einkaufsbedingungen

Wir halten uns an die gesetzlichen Bestimmungen des BGB.

 

Stand: Februar 2024