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Die PPWR kommt.
Wir sind vorbereitet – und Sie damit auch.
Ab dem 12. August 2026 gilt die EU-Verpackungsverordnung (PPWR, Verordnung (EU) 2025/40) in allen 27 EU-Ländern. Gerade für Wellpappe-Versandverpackungen bringt die PPWR vor allem Rückenwind – aber es gibt neue Pflichten zu Dokumentation, Kennzeichnung und Recyclingfähigkeit. Auf dieser Seite finden Sie alles Wichtige: die Anforderungen, die Fristen und wie wir von DREI V Sie konkret unterstützen.
Konformitätserklärungen herunterladen | Persönliche Beratung anfragen
Was ist die PPWR?
Die Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) – Verordnung (EU) 2025/40 – ersetzt die bisherige Verpackungsrichtlinie 94/62/EG. Anders als eine Richtlinie gilt sie unmittelbar und einheitlich in allen EU-Mitgliedstaaten, ohne nationale Umsetzungsgesetze. Ihr Ziel: weniger Verpackungsabfall, eine funktionierende Kreislaufwirtschaft und einheitliche Regeln im gesamten EU-Binnenmarkt.
- Verpackungen müssen dokumentiert sein. Unternehmen müssen nachweisen können, dass ihre Verpackungen die neuen Anforderungen erfüllen – über technische Dokumentation und EU-Konformitätserklärungen.
- Verpackungen müssen recyclinggerecht sein. Materialien, die nicht recycelt werden können, werden schrittweise vom Markt ausgeschlossen.
- Übergroße Verpackungen werden reguliert. Die Box soll zum Produkt passen – unnötig viel Luft zu verschicken ist künftig nicht mehr erlaubt.
- Wer Verpackungen in Verkehr bringt, trägt mehr Verantwortung. Auch für das, was nach dem Versand mit der Verpackung passiert.
- Verpackungen müssen einheitlich gekennzeichnet sein. Damit Verbraucher auf einen Blick sehen, wie sie die Verpackung entsorgen sollen.
Die wichtigsten Termine
Recyclierbarkeits-Stufen A–E
Die PPWR führt ein Bewertungssystem für die Recyclingfähigkeit von Verpackungen ein:
Die gute Nachricht für Wellpappe:
Wellpappe geht als klarer Gewinner aus der PPWR hervor. Wellpappe ist eines der am besten recycelbaren Verpackungsmaterialien überhaupt: In Deutschland werden über 90 % aller Wellpapp-Verpackungen tatsächlich recycelt – einer der höchsten Werte bei Verpackungsmaterialien weltweit. Als Material ist Wellpappe klar in den oberen Stufen einzuordnen. Unsere Multiwellverpackungen der 3er Serie erreichen nach aktuellem Stand die Leistungsstufe A mit einer Recyclingfähigkeit von mehr als 95 %.
Wer ist Erzeuger, wer Lieferant?
Die Rollenverteilung nach PPWR - einfach erklärt
Das derzeit meistdiskutierte Thema der PPWR ist die Rollenverteilung: Wer trägt welche Pflichten? Wir schaffen Klarheit, damit Sie genau wissen, woran Sie sind.
Bei Standardverpackungen aus unserem Katalog: Hier sind wir der Erzeuger der Verpackung im Sinne der PPWR. Das bedeutet für Sie:
- Wir stellen Ihnen die entsprechenden EU-Konformitätserklärungen zum Download zur Verfügung.
- Ab dem 12. August 2026 kennzeichnen wir die Verpackungen mit unserer Anschrift als Erzeuger.
- Sie müssen sich um nichts kümmern.
Bei individuell beauftragten Verpackungen: Wenn wir Verpackungen nach Ihrem Auftrag mit eigenem Druck oder spezifischem Design fertigen, sind wir Ihr Lieferant – die Erzeugerrolle nach PPWR liegt in der Regel bei Ihnen. (Ausnahme: Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und ≤ 2 Mio. € Jahresumsatz im gleichen Mitgliedstaat, vgl. Art. 3 (1) 13 b PPWR.) Das bedeutet:
- Sie erhalten von uns alle Informationen gemäß Art. 16 PPWR, die Sie für Ihre eigene Konformitätserklärung benötigen: Datenblätter zur Einhaltung der Schwermetall-Grenzwerte, den Hinweis, dass die Verpackungen nicht für den Kontakt mit Lebensmitteln bestimmt sind, sowie Angaben zur Recyclingfähigkeit.
- Ihre Anschrift muss als Erzeuger auf der Verpackung angegeben werden – direkt aufgedruckt oder per Etikett.
Gut zu wissen: Unsere Standardverpackungen und Typenbezeichnungen (z. B. „Packfix 10") dienen lediglich der Produktidentifikation und begründen keine Marken- oder Systemverantwortung im Sinne der PPWR.
So unterstützen wir Sie konkret
1. Konformitätserklärungen zum Download
Für unsere Katalogware stellen wir Ihnen die EU-Konformitätserklärungen gemäß Art. 39 PPWR bereit – kontinuierlich aktualisiert entsprechend der delegierten Rechtsakte und Ausführungsbestimmungen der EU-Kommission.
Für Ihre individuellen Verpackungen erhalten Sie von uns die vollständigen Datenblätter und Nachweise, die Sie für Ihre eigene Konformitätserklärung benötigen.
Auf Wunsch übernehmen wir die Erzeuger-Kennzeichnung Ihrer individuellen Verpackungen für Sie. Bitte planen Sie hierfür etwa zwei Wochen zusätzliche Lieferzeit ein – für die Erstellung des Druckbilds und den Freigabeprozess.
Bei unbedruckten Verpackungen ist ein Aufdruck nach unserem Verständnis nicht zwingend erforderlich. Die erforderlichen Informationen können auf einem separaten Beiblatt bereitgestellt werden – zum Beispiel zusammen mit dem Lieferschein.
Sie haben Fragen zur Einordnung Ihrer Verpackungen oder Ihren Pflichten? Frau Berger und unser Team beraten Sie gerne persönlich.
Unsere Verpackungen erfüllen schon heute die Anforderungen
Unsere Versandverpackungen aus Wellpappe bestehen aus papierbasierten, überwiegend natürlichen und nachwachsenden Rohstoffen – und erfüllen bereits heute die zentralen stofflichen Anforderungen der PPWR:
- Schwermetalle deutlich unter dem Grenzwert: Die Gesamtmenge an Blei, Quecksilber, Cadmium und Chrom VI liegt nachweislich deutlich unter 100 ppm (Art. 5 PPWR). Unsere Wellpapplieferanten führen hierzu regelmäßig Labortests durch.
- Keine besorgniserregenden Stoffe (SVHC): Unsere Produkte enthalten keine Stoffe der REACH-Kandidatenliste in deklarationspflichtiger Konzentration.
- Keine persistenten organischen Schadstoffe (POP): Gemäß Verordnung (EU) 2019/1021 werden keine POP eingesetzt – ebenso keine PBB, PBDE, DIPN, Phthalate oder Konfliktmineralien.
- Mineralölfreie Druckfarben auf Wasserbasis: Der Flexodruck erfolgt mit mineralölfreien, wasserbasierten Farben. Die eingesetzten Klebstoffe beeinträchtigen den Recyclingprozess nicht.
- 100 % Recyclingmaterial möglich: Unsere Multiwellverpackungen der 3er Serie bestehen vollständig aus Recyclingmaterial (Testliner und Wellenstoff) – und wir entwickeln konsequent weiter: So haben wir beim Übergang zum Monomaterial den Aufreißfaden aus Kunststoff durch einen Papieraufreißfaden ersetzt.
Produziert wird an unseren beiden bayerischen Standorten in Kirchheim-Heimstetten und Tiefenbach – zertifiziert und mit ständiger Qualitätssicherung.
Downloads
- EU-Konformitätserklärungen (PDF/DE)
- Unbedenklichkeitserklärung Wellpappe-Verpackungen (PDF, DE/EN)
- Erklärung Schwermetall-Grenzwerte gemäß VerpackG / PPWR (PDF, DE/EN)
- REACH SVHC-Erklärung (PDF, DE/EN)
Hinweis: Die Musterformulare basieren auf der aktuellen Rechtslage und stehen unter dem Vorbehalt künftiger delegierter Rechtsakte und Ausführungsbestimmungen der EU-Kommission. Wir passen sie kontinuierlich an und stellen rechtzeitig vor dem 12. August 2026 die finalen Versionen bereit.
FAQ
Was ist die PPWR und ab wann gilt sie?
Die PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulation, Verordnung (EU) 2025/40) ist die neue EU-Verpackungsverordnung. Sie gilt ab dem 12. August 2026 unmittelbar in allen 27 EU-Ländern und ersetzt die bisherige Verpackungsrichtlinie 94/62/EG.
Muss ich als Online-Händler jetzt etwas tun?
Ja – aber wir machen es Ihnen leicht. Wer verpackte Produkte in Verkehr bringt oder Verpackungen unter eigener Marke nutzt, trägt Erzeugerpflichten (Dokumentation, Konformitätserklärung, Kennzeichnung). Bei Katalogware von DREI V übernehmen wir die Erzeugerrolle; bei individuellen Verpackungen liefern wir Ihnen alle nötigen Informationen und Nachweise.
Sind Wellpappe-Verpackungen von den Verschärfungen ab 2030 betroffen?
Wellpappe gehört zu den am besten recycelbaren Verpackungsmaterialien und ist klar in den oberen Recyclierbarkeits-Stufen einzuordnen. Unsere Multiwellverpackungen der 3er Serie erreichen nach aktuellem Stand Stufe A (> 95 % Recyclingfähigkeit) – damit sind Sie auch über 2030 und 2038 hinaus auf der sicheren Seite.
Wer muss auf der Verpackung als Erzeuger genannt werden?
Bei unserer Katalogware: DREI V – wir kennzeichnen ab dem 12.08.2026 mit unserer Anschrift. Bei individuell gefertigten Verpackungen: in der Regel Sie als Kunde. Auf Wunsch übernehmen wir diese Kennzeichnung für Sie (ca. zwei Wochen zusätzliche Lieferzeit).
Was gilt für unbedruckte Verpackungen?
Nach unserem Verständnis ist hier kein Aufdruck zwingend erforderlich. Die erforderlichen Informationen können auf einem separaten Beiblatt bereitgestellt werden, etwa zusammen mit dem Lieferschein.
Dürfen meine Verpackungen mit Lebensmitteln in Kontakt kommen?
Unsere Versandverpackungen sind Sekundärverpackungen und nicht für den direkten Kontakt mit Lebensmitteln bestimmt.
Wo finde ich weitere Informationen?
Neben den Downloads auf dieser Seite empfehlen wir das Packaging Cockpit mit dem General Data Protocol Format (GDPF): https://packaging-cockpit.com/gdpf/ – Bei individuellen Fragen wenden Sie sich gerne direkt an uns.
Sicher durch die PPWR - Mit DREI V an Ihrer Seite
Die Anforderungen der PPWR werden schrittweise bis 2030 eingeführt – und wir stellen sicher, dass unsere Verpackungen zu jedem Zeitpunkt compliant sind. Bei DREI V entwickeln und produzieren wir Versandverpackungen aus Wellpappe, passgenau für E-Commerce. Standard und individuell, aus Bayern.
Ihre DREI V Ansprechpartnerin für PPWR-Fragen:
Simone Berger
Tel: +49 904 860 - 66
E-Mail: berger@drei-v.de
Rechtlicher Hinweis: Die Inhalte dieser Seite dienen der allgemeinen Information und geben unsere Einschätzung auf Basis der derzeitigen Rechtslage (Verordnung (EU) 2025/40) wieder. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und begründen keine rechtsverbindlichen Zusagen. Die Anforderungen der PPWR werden durch delegierte Rechtsakte und Durchführungsbestimmungen der EU-Kommission weiter konkretisiert; die Rechtslage kann sich daher ändern. Für die verbindliche Beurteilung Ihrer individuellen Pflichten empfehlen wir eine fachkundige rechtliche Prüfung. Stand: 08/2026.